Erwerb von Schusswaffen
Bedürfnisnachweis
Will jemand Schusswaffen erwerben, so muss er ein Bedürfnis
dafür nachweisen. Dies geschieht normalerweise dadurch, dass derjenige Mitglied
in einem Schützenverein wird. Eine regelmäßige Teilnahme am Training über
einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ist vorgeschrieben. Regelmäßig ist vom
Gesetzgeber auf mindestem einmal in 2 Wochen definiert. Der Verein führt
darüber Buch und bescheinigt
dies.
Sachkunde
Weiterhin muss die Sachkundigkeit nachgewiesen werden. Dies
geschieht durch einen Lehrgang, bei welchem, neben der sicheren Handhabung von
Schusswaffen, die gesetzlichen Bestimmungen über Kauf,
Lagerung, Transport, Notwehr und vieles mehr vermittelt werden. Der Lehrgang dauert zur
Zeit etwa ein Wochenende. Am Lehrgang kann beim zuständigen Sportverband, oder
bei privaten Anbietern teilgenommen werden.
Alterserfordernis
Zum Erwerb von Gewehren, kleinkalibrigen Pistolen oder
Revolvern muss der Erwerber volljährig sein.
Zum Erwerb von großkalibrigen Pistolen oder Revolvern muss der Erwerber das fünfundzwanzigste
Lebensjahr vollendet haben
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Wird ein Antrag auf Erwerb einer Schusswaffe gestellt, so wird
der Bewerber intensiv auf zurückliegende Straftaten hin durchleuchtet. Dies
geschieht durch die zuständige Kreisverwaltung, die dafür ein vollständiges
polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Die Kreisverwaltung ist die Behörde die die Erlaubnis
zum Erwerb erteilt.
Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Der Gesetzgeber stellt, je nach Art und Gefährlichkeit der Waffe, besondere
Anforderungen an das Behältnis in dem die Schusswaffe aufbewahrt wird. Ebenso
existieren Vorschriften über den Ort der Aufbewahrung. Der Nachweis ist vom
Antragsteller gegenüber der Erlaubnisbehörde zu erbringen.
Antragsformalitäten
Neben der Antrag auf Erwerb einer Schusswaffe, welchen man bei der
Kreisverwaltung bekommt, ist ein zusätzliches Antragsformular an den Pfälzer
Sportschützenbund (PSSB) zu senden. Dieses Formular ist
auf der Homepage des
PSSB verfügbar.
Formular ausfüllen und in Zusammenarbeit mit dem Verein an den PSSB senden. Nachdem das Antragsformular
befürwortet zurück ist,
kann es nun, mit dem Antrag auf Erwerb einer Schusswaffe der Kreisverwaltung oder der zuständigen Ortspolizeibehörde abgegeben werden.