Erwerb von Schusswaffen

 

Bedürfnisnachweis
Will jemand Schusswaffen erwerben, so muss er ein Bedürfnis dafür nachweisen. Dies geschieht normalerweise dadurch, dass derjenige Mitglied in einem Schützenverein wird. Eine regelmäßige Teilnahme am Training über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ist vorgeschrieben. Regelmäßig ist vom Gesetzgeber auf mindestem einmal in 2 Wochen definiert. Der Verein führt darüber Buch und bescheinigt dies.

Sachkunde
Weiterhin muss die Sachkundigkeit nachgewiesen werden. Dies geschieht durch einen Lehrgang, bei welchem, neben der sicheren Handhabung von Schusswaffen, die gesetzlichen Bestimmungen über Kauf, Lagerung, Transport, Notwehr und vieles mehr vermittelt werden. Der Lehrgang dauert zur Zeit etwa ein Wochenende. Am Lehrgang kann beim zuständigen Sportverband, oder bei privaten Anbietern teilgenommen werden.

Alterserfordernis
Zum Erwerb von  Gewehren, kleinkalibrigen Pistolen oder Revolvern muss der Erwerber volljährig sein. 
Zum Erwerb von großkalibrigen Pistolen oder Revolvern muss der Erwerber das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Wird ein Antrag auf Erwerb einer Schusswaffe gestellt, so wird der Bewerber intensiv auf zurückliegende Straftaten hin durchleuchtet. Dies geschieht durch die zuständige Kreisverwaltung, die dafür ein vollständiges polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Die Kreisverwaltung ist die Behörde die die Erlaubnis zum Erwerb erteilt.

Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Der Gesetzgeber stellt, je nach Art und Gefährlichkeit der Waffe, besondere Anforderungen an das Behältnis in dem die Schusswaffe aufbewahrt wird. Ebenso existieren Vorschriften über den Ort der Aufbewahrung. Der Nachweis ist vom Antragsteller gegenüber der Erlaubnisbehörde zu erbringen. 

Antragsformalitäten
Neben der Antrag auf Erwerb einer Schusswaffe, welchen man bei der Kreisverwaltung bekommt, ist ein zusätzliches Antragsformular an den Pfälzer Sportschützenbund (PSSB) zu senden. Dieses Formular ist  auf der Homepage des PSSB verfügbar. Formular ausfüllen und in Zusammenarbeit mit dem Verein an den PSSB senden. Nachdem das Antragsformular befürwortet zurück ist, kann es nun, mit dem Antrag auf Erwerb einer Schusswaffe der Kreisverwaltung oder der zuständigen Ortspolizeibehörde abgegeben werden.